Foire aux questions

Um sich für einen Schnelltest anzumelden, nutzen Sie bitte unsere Online-Anmeldung.


Das Gesundheitsamt erhält automatisch eine Nachricht über das Ergebnis und veranlasst einen PCR Test.

Alle weiteren Informationen bezüglich der Quarantäne erhalten Sie vom zuständigen Gesundheitsamt.


Ja, es ist auch möglich zu Fuß das/die Testzentrum/Teststelle/Teststation in Ahlen zu besuchen. Bitte beachten Sie, dass Sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.


Ihre Daten werden entsprechend unserer Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Wie dies genau verläuft und mit welchen Fristen Daten aufbewahrt werden, oder gelöscht werden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Vor dem Abschließen der Anmeldung werden Ihnen alle Informationen noch einmal zur Verfügung gestellt.


Am besten aktualisieren Sie Ihr Postfach auf neue E-Mails, oder schauen, ob die E-Mail im Spam-Ordner gelandet ist.


Ja, es ist möglich mehrere Personen anzumelden. Dazu einfach bei der Anmeldemaske die Anzahl der zu testenden Personen angeben. Im Anschluss an die Terminauswahl werden dann die persönlichen Daten des zu testenden Personen nacheinander abgefragt. Nach jeder eingebenen Person bitte auf "Weiter" klicken.


Zur Ausstellung des Digitalen Covid Zertifikat "DCC" der Europäischen Union müssen Sie im Anmeldungsprozess der Integration in die Corona-Warn-App mit persönlichen Daten zustimmen. Nach dem Erhalt Ihres Ergebnisses können Sie dieses über den Link in der Ergebnis-E-Mail oder via Scan des QR-Codes auf Ihrer Bescheinigung in die Corona-Warn-App importieren.

In der Corona-Warn-App kann das Digital Covid Zertifikat generiert werden, dazu müssen Sie der Erstellung des Zertifikats zustimmen.


Um Ihr Ergebnis in die Corona-Warn-App zu importieren, müssen Sie im Anmeldeprozess dem Import in die App zustimmen. Sie können die Daten anonymisiert oder mit Ihren persönlichen Daten in die Corona-Warn-App importieren. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung des Digitalen Covid Zertifikat "DCC" der Europäischen Union nur mit der Übermittlung der persönlichen Daten möglich ist.

Nach dem Erhalt Ihres Ergebnisses können Sie dieses über den Link in der Ergebnis-E-Mail oder via Scan des QR-Codes auf Ihrer Bescheinigung in die Corona-Warn-App importieren.


Schnelltests weisen Virusproteine in einer Abstrichprobe der zu testenden Person nach und funktionieren ähnlich wie ein Schwangerschaftstest. Dafür wird ein Abstrich im Rachen oder Nasenrachen gesammelt und auf einen Testträger aufgebracht. Sind in der Abstrichprobe Viruspartikel enthalten, färbt sich der Test im entsprechenden Bereich und zeigt so ein positives Ergebnis an. Färbt sich lediglich ein Kontrollbereich, ist das Ergebnis negativ. Färbt sich nur der Testbereich jedoch nicht der Kontrollbereich, ist der Test ungültig.


Prinzipiell ist sowohl ein nasopharyngealer (Nase) als auch oropharyngealer (Rachen) Abstrich möglich. Abhängig vom verwendeten Schnelltest werden unterschiedliche Zugangswege bevorzugt. Unser geschultes Personal wurde für beide Abstrichentnahme-Techniken geschult und kann somit auch auf Besonderheiten (z.B. sehr enge Nase oder starker Würgereiz) eingehen und das jeweils individuell sinnvollere Testverfahren durchführen.


Nicht immer. Ein negatives Testergebnis mit einem Antigen-Schnelltest bedeutet nicht, dass man grundsätzlich nicht infiziert ist. Es bedeutet aber, dass man an diesem Tag mit hoher Wahrscheinlichkeit niemanden ansteckt – denn gerade dann, wenn man besonders infektiös ist, schlägt der Test auch schneller an.


Nein. Eine Anmeldung ist sinnvoll, allerdings können wir Sie auch vor Ort anmelden. Bitte bringen Sie uns Ihre Gesundheitskarte mit.


Das Ergebnis des Schnelltests und des PCR-Tests bekommen Sie automatisch auf Deutsch und Englisch.


Kostenlose Schnelltests kann jeder, unabhängig vom Impf-Status oder Genesenen-Status, in Anspruch nehmen. Dennoch erlauben wir uns die Empfehlung, von den Impfangeboten möglichst umgehend Gebrauch zu machen.

Mindestens einmal pro Woche kann man den kostenlosen Bürgertest in Anspruch nehmen. Dies ist in der “Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung” des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt.


Halten Sie sich an die Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI), insbesondere die AHA+C+L Regeln:

Abstand halten, Hygieneregeln befolgen, Alltagsmasken tragen, die Corona-WarnApp nutzen und regelmäßiges Lüften.


Grundsätzlich dürfen alle Bürger getestet werden.

Für Kinder bis 15 Jahren bieten wir einen "Lolli-Test" an. Wahlweise bieten wir ab 10 Jahren den Nasalen Abstrich an.

Eltern müssen für Kinder unter 14 Jahren den Termin buchen und dabei anwesend sein.


Circa 15 Minuten nach dem Test erhalten Sie per Mail eine Benachrichtigung, dass Ihr Antigen-Schnelltest-Ergebnis vorliegt.

Wenn Sie den Test in ausgedruckter Form benötigen, können Sie uns beim Check-In darauf hinweisen. Nach ca. 15 Minuten können Sie den ausgedruckten Test mitnehmen. Eine Gebühr wird hierfür nicht fällig.


Die Corona Bestimmungen sind weltweit unterschiedlich. Allgemein entscheidet das jeweilige Land welcher Nachweis

benötigt wird. In den meisten Fällen sind Corona-Antigen-Schnelltests genauso anerkannt wie PCR-Tests. Alle weiteren

Informationen zu den aktuellen Richtlinien je Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.


Das/Die Testzentrum/Teststelle/Teststation liegt auf der Warendorfer Straße in Ahlen (direkt hinter dem Ortseingang). Die genaue Adresse lautet Otto-Schott-Straße 4 in 59227 Ahlen.


Kostenloser Schnelltest für berechtigte Personen

Für folgende Personen:

  • Kinder bis zum 6. Lebensjahr / ab 6. Jahren müssen die u.g. Kriterien gelten
  • Schwangere Personen
  • aus medizinischen Gründen jetzt oder in den letzten drei Monaten nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können
  • sie an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten teilgenommen haben
  • Freitestungen nach Infektion
  • Personen, die in demselben Haushalt mit einer infizierten Person leben oder gelebt haben
  • Personen, die in u.g. Einrichtungen behandelt, betreut, gepflegt werden oder untergebracht sind.
  • Personen, die dort behandelte, betreute, gepflegte oder untergebrachte Person besuchen wollen

(Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen (Alten- und Pflegeeinrichtungen), stationären Einrichtungen oder ambulanten Diensten der Eingliederungshilfe, Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern)

  • von ambulanten Pflegediensten, ambulanten Hospizdiensten und Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung betreut/gepflegt, behandelt wird
  • Pflegepersonen (Privatpersonen, die Angehörige pflegen § 19 SGB XI)
  • Personen, die ein persönliches Budget nach §29 SGB IX in Anspruch nehmen und im Rahmen dieses Budgets Beschäftigte / behinderte Menschen

Schnelltest mit 3 Euro Eigenanteil

Für folgende Personen:

  • Besuch einer Veranstaltung im Innenraum am gleichen Tag,
  • zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung, mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden
  • Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts zeigt eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko an

Schnelltest Selbstzahler

Alle nicht von den vorherigen Punkten betroffenen Personen müssen die Kosten in Höhe von 10 Euro für den Schnelltest selbstständig tragen.