Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen betreffend die Durchführung von Testungen auf das Corona- Virus (SARS- CoV-2) durch das B&T Testzentrum GbR, Philipp Bake & Thomas Tutak, Otto-Schott-Straße 4, 59227 Ahlen (im Folgenden: B&T Testzentrum GbR).


§1 Angebot
1. Von dem B&T Testzentrum GbR wird an dem Standort Otto-Schott-Straße 4 in 59227 Ahlen die Durchführung von Covid-19- Schnelltests (POC- Tests) im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 3 der Coronavirus- Testverordnung v. 21.09.2021 in der jeweils geltenden Fassung, sowie molekularbiologischen Tests (PCR- Tests) angeboten. Das B&T Testzentrum GbR ist von dem Gesundheitsamt Beckum als Leistungserbringer gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Coronavirus- Testverordnung mit der Durchführung sog. Bürgertests sowie PCR- Tests beauftragt.

2.a. Zur Durchführung der Antigen- Schnelltests (POC- Tests) werden ausschließlich kommerziell verfügbare, für den Verkehr in Deutschland durch CE- Kennzeichnung zugelassene, Antigen- Schnelltests verwendet, welche zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 auf der entsprechenden Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind.

b. Die Auswertung der PCR- Tests erfolgt durch das Labor MVZ Labor Münster; dieses erfüllt die Anforderungen des Kap. 1 § 2 Abs. 1CoronaTestQuarantäneVO in der jeweils gültigen Fassung.

3.Das B&T Testzentrum GbR ist keine Teststation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die erbrachten Dienstleistungen stellen allesamt keine ärztlichen Leistungen dar; sie ersetzen keine ärztliche Untersuchung und ergeben keine ärztlichen Befunde.

§2 Anmeldung
1. Die Anmeldung zu sämtlichen von dem B&T Testzentrum GbR durchgeführten Testungen erfolgt über die Homepage des B&T Testzentrum GbR, abrufbar unter testzentrum-ahlen.de . Nach Eingabe der für die Anmeldung erforderlichen Daten und Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzinformationen, sowie Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, erfolgt die verbindliche Buchung durch Klick auf den Button „Buchen“. Nach Abschluss des Buchungsvorgangs wird eine automatisierte Bestätigungsmail versendet, welche die Daten der Testung sowie den QR- Code enthält, der vor Ort zur Anmeldung genutzt werden kann. Der Vertragsschluss selbst erfolgt durch das Anklicken der Schaltfläche „Buchen“. Alternativ zu der Buchung über die o.g. Website ist eine Terminvergabe vor Ort möglich. Auf die Terminvergabe vor Ort besteht kein Anspruch.

2. Die Anmeldung zur Testung ist unverbindlich.

3. Bei der Anmeldung zur Testung muss der Kunde seinen vollständigen Namen, seine Adresse sowie eine E-Mail Adresse und regelmäßige telefonische Erreichbarkeit angeben, damit das Testergebnis zugestellt und im Falle einer positiven Testung das zuständige Gesundheitsamt informiert werden kann. Sollte bei der Übermittlung der Daten ein Fehler unterlaufen sein, besteht bei der Anmeldung vor Ort die Möglichkeit der Korrektur.

4. Die unter Ziff. 1. bezeichneten Daten werden vor Beginn der Testung durch Vorlage eines Lichtbildausweises kontrolliert. Die Vorlage eines Lichtbildausweises, welche tatsächlich nicht zu der angemeldeten Person gehört, stellt eine Straftat dar und wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

5. Für fehlerhafte Angaben der zu testenden Person., aufgrund derer eine Benachrichtigung der Person von dem ermittelten Testergebnis nicht möglich ist, haftet allein die zu testende Person. Ein Rückzahlungsanspruch bereits gezahlter Entgelte entsteht bei falscher Angabe der Kontaktdaten und daraus resultierender Nicht- Zustellung des Testergebnisses nicht.

6. Das B&T Testzentrum GbR führt die Testungen an dem Standort mit äußerster Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit durch. Insbesondere in Zeiträumen hoher Auslastung lassen sich Wartezeiten bzw. Verschiebungen der vereinbarten Termine nicht immer vermeiden. Wartezeiten bzw. Terminverschiebungen stellen keinen Grund für eine Kündigung des geschlossenen Vertrages dar.

§ 3 Kosten

1. Die Durchführung von Corona- Schnelltests (POC- Tests) erfolgt im Rahmen der Bürgertestung (§ 4a CoronavirusTestV). Dies ist für bestimmte Personen kostenfrei (Siehe CoronavirusTestV in der gültigen Fassung). Alle anderen Personen
(insbesondere Mitbürger ohne festen Wohnsitz in Deutschland) haben keinen Anspruch auf eine kostenlose Testung.

Sollte die Bezahlung des Bürgertests nach dessen Durchführung von staatlicher Seite abgelehnt werden, ohne dass das B&T Testzentrum GbR in diesem Zusammenhang ein Verschulden trifft, muss die getestete Person die für den Test entstandenen Kosten in Höhe von 15,- € selbst tragen. Zu diesem Zweck erfolgt die Übersendung einer Rechnung, welche innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zugang zu begleichen ist. Die getestete Person hat keinen Anspruch auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die ablehnenden Kostenübernahmeentscheidung staatlicher Stellen durch das B&T Testzentrum GbR.

2.a.PCR-Testungen, die nach einem positiven Schnell- oder Selbsttest durchgeführt werden, sind ebenfalls kostenfrei.

b. Als Nachweis für die Berechtigung der zu testenden Person, einen kostenlosen PCR- Test in Anspruch zu nehmen, ist bei der Anmeldung vor Ort der positive Selbsttest oder das positive Schnelltest-Ergebnis vorzuzeigen. Die Vorlage eines falschen Nachweises bzw. falsche Angaben über das Vorliegen eines positiven Schnell- oder Selbsttests sind strafbar und werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Die Kosten für die durchgeführte Testung trägt die getestete Person selbst.

§4 Verhalten im Testzentrum
1. Die zu testende Person verpflichtet sich dazu, sich innerhalb des Testzentrums und während der Testung so zu verhalten, dass ein reibungsloser Testablauf jederzeit gewährleistet ist und insbesondere keine anderen Personen gefährdet werden.

a. Das Gebäude der Teststelle darf nur mit einem medizinischen Mundschutz oder einer FFP2-Maske betreten werden. Dieser muss Mund und Nase komplett bedecken und darf nicht abgelegt oder heruntergezogen werden, sofern das Personal der Teststelle nicht ausdrücklich dazu auffordert. Dies gilt auch für den Fall, dass die zu testende Person niesen oder husten muss.

b. Ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen ist jederzeit einzuhalten. Hiervon ausgenommen ist das Testpersonal im Rahmen der Durchführung des Tests.

c. Vor dem Betreten des Testzentrums muss eine hygienische Händedesinfektion nach der vor Ort aushängenden Anleitung erfolgen.

d. Sollten zum Zeitpunkt der Durchführung der Testung über die vorgenannten Maßnahmen hinaus weitere Hygieneauflagen bestehen, sind diese von den zu testenden Personen vollumfänglich einzuhalten.

e. Im Anschluss an die Anmeldung hat sich die zu testende Person in dem dafür vorgesehenen Wartebereich aufzuhalten, bis der Aufruf durch das Testpersonal erfolgt.

f. Den Anweisungen des Testpersonals ist zu jederzeit und in jeglicher Hinsicht unbedingt Folge zu leisten.

g. Nach erfolgter Durchführung des Tests ist das Testzentrum umgehend zu verlassen.

2. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Verhaltensregeln bzw. für den Fall, dass die zu testende Person die Sicherheit oder den Betriebsablauf des Testzentrums auf andere Weise stört, erfolgt ein Ausschluss von der Testung. Rückzahlungsansprüche seitens der zu testenden Person bestehen in diesem Fall nicht.

3. Das B&T Testzentrum GbR behält sich ausdrücklich die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für sämtliche Schäden, welche aufgrund der fehlenden Einhaltung der vorgenannten Verhaltensregeln entstehen, gegen die schädigende Person vor.

§5 Ausschluss von der Testung
1. Die Testung darf nur erfolgen, sofern die zu testende Person keine grippeähnlichen Symptome (insbesondere Husten, Schnupfen, Fieber, Verlust des Geschmackssinns etc.) aufweist.
2. Personen, welche unter grippeähnlichen Symptomen leiden, sind das Betreten sämtlicher, von dem B&T Testzentrum GbR betriebener Testzentren sowie der Aufenthalt in den entsprechenden Warteschlangen strikt untersagt. Hiervon ausgenommen sind Personen, welche durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachweisen, dass die bestehenden Symptome allergiebedingt sind. Im Einzelfall entscheidet das vor Ort eingesetzte Personal, ob einer Person, welche unter den o.g. Symptomen leidet, der Zutritt zu einem der Testzentren gewährt wird. Vereinbarte Termine sind, falls bei der zu testenden Person zwischenzeitlich Symptome auftreten, nach Maßgabe des § 2 Nr. 2 dieser AGB zu stornieren.


§6 Mitteilung des Testergebnisses
1. Corona- Schnelltests (POC- Tests)
a. Das Testergebnis des Schnelltests (POC- Test) wird im Anschluss an die Testung (ca. 20-50 Minuten) an die von der zu testenden Person im Rahmen der Anmeldung angegebene E- Mail Adresse versandt.
Zum Öffnen der Datei wird ein PIN- Code benötigt, welche sich aus dem Geburtsdatum der Testperson (TT.MM.JJJJ) zusammensetzt. Sofern die zu testende Person bei der Anmeldung angibt, dass sie die Bekanntgabe des Testergebnisses per E- Mailwünscht, erklärt sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Übermittlung auf einem nicht sicher verschlüsselten Übertragungsweg erfolgt. Das Risiko des Zugriffs Dritter auf den im Rahmen der Anmeldung angegebenen E- Mail Account trägt ausschließlich die zu testende Person.

b. Eine Verzögerung der Befundübermittlung kann in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Das B&T Testzentrum GbR übernimmt keine Garantie für die Bereitstellung des Testergebnisses innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Die Haftung des für verspätet oder nicht übermittelte Testergebnisse ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des B&T Testzentrum GbR, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen bzw. soweit die Schäden nicht Leib, Leben oder Gesundheit betreffen.

c. Sofern das Testergebnis nach Ablauf von 60 Minuten nach der Testung noch nicht vorliegt, wird um eine entsprechende Rückmeldung an info@testzentrum-ahlen.de gebeten. Für den Fall, dass die fehlende Übermittlung im Verantwortungsbereich des Testzentrums liegt, kann die Testung wiederholt werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

d. Sofern die Testperson einen Nachweis über das Testergebnis in Papierform benötigt, muss dies im Rahmen der Anmeldung angegeben werden. Der Ausdruck kann in der Regel ca. 30 Minuten nach erfolgter Testung im Testzentrum abgeholt werden. I

e. Im Falle eines positiven Ergebnisses des Schnelltests ist die Testperson verpflichtet, sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben und einen PCR-Test durchführen zu lassen. Das weitere Vorgehen richtet sich nach dem Ergebnis des PCR- Tests (§ 15 Abs. 1, Abs. 2 CoronaTestQuarantäneVO).

f. Jedes positive Testergebnis wird inkl. der im Rahmen der Anmeldung angegebenen, persönlichen Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet.

g. Ein negatives POC- Testergebnis ist kein sicherer Ausschluss einer Covid-19-Infektion. Insbesondere, aber nicht nur bei zum Zeitpunkt der Testung bestehender, niedriger Viruslast sind falsch- negative Ergebnisse möglich. Es ist somit auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses nicht auszuschließen, dass die getestete Person an Covid-19 erkrankt ist und andere Personen mit Covid-19 infizieren kann. Das B&T Testzentrum GbR übernimmt keine Haftung für Schäden, welche sich aus einer Infektion Dritter mit Covid -19 durch getestete Personen ergeben.

2.PCR-Testung:
a. Die Auswertung der im B&T Testzentrum GbR durchgeführten PCR-Tests erfolgt durch das MVZ Labr. Nach Angaben des Labors ist in der Regel mit dem Vorliegen des Testergebnisses innerhalb eines Zeitraums von 48 Stunden nach Durchführung des Tests zu rechnen.

b. In Einzelfällen ist es möglich, dass sich der Zeitraum zwischen der Testung und Bekanntgabe des Testergebnisses verlängert oder dass ein Ergebnis gar nicht mitgeteilt wird. In diesen Fällen gilt § 6 Nr. 1 lit. b. entsprechend, d. h., das B&T Testzentrum GbR haftet nicht für durch verspätet oder nicht bekannt gegebene Testergebnisse, soweit der Fehler nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des B&T Testzentrum GbR, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht bzw. soweit nicht Leib, Leben oder Gesundheit betroffen sind. Ein negatives PCR- Testergebnis ist kein sicherer Ausschluss einer Covid-19-Infektion. Insbesondere, aber nicht nur bei zum Zeitpunkt der Testung bestehender, niedriger Viruslast sind falsch- negative Ergebnisse möglich. Es ist somit auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses nicht auszuschließen, dass die getestete Person andere Personen mit Covid-19 infizieren kann. Das B&T Testzentrum GbR übernimmt keine Haftung für Schäden, welche sich aus einer Infektion Dritter mit Covid -19 durch getestete Personen ergeben.

§ 7 Haftungsausschluss

1. Das B&T Testzentrum GbR haftet im Rahmen der Erbringung der angebotenen Dienstleistungen, einschließlich deren Vor- und Nachbereitungshandlungen, ausschließlich für Verletzungen des Lebens, des Körpers, und der Gesundheit, sowie für aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultierende Schäden. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, der entstandene Schaden resultiert aus einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des B&T Testzentrum GbR, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Im Rahmen der Haftung aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der B&T Testzentrum GbR auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, sofern dieser einfach fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht, sofern es sich um einen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Die Haftung für unvorhersehbare atypische Schäden wird ausgeschlossen.

2. Der unter Nr. 1 vereinbarte Haftungsausschluss umfasst insbesondere Schäden, die aufgrund einer verzögerten oder nicht erfolgten Befundübermittlung (wie z.B. Kosten von Flugumbuchungen, entgangenen Geschäftsabschlüssen etc.), eines fehlerhaften Testergebnisses oder weil der übersandte Befund von bestimmten Stellen, vor allem Behörden, in Deutschland oder in einem Zielland nicht anerkannt wird, entstehen könnten. Dieser Haftungsausschluss gilt zugunsten der B&T Testzentrum GbR, dessen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

3. Das B&T Testzentrum GbR übernimmt keine Gewähr für die jegliche Verwendbarkeit der durchgeführten Tests bzw. deren Ergebnisse. Die Einholung der Information, ob der jeweils gebuchte Test zur Erbringung bestimmter Nachweise, beispielsweise für einen Restaurantbesuch oder eine (Flug-) Reise geeignet ist, obliegt allein der zu testenden Person.

4. Sofern die Durchführung der Testung aus Sicht der zu testenden Person Grund zur Beanstandung bietet, ist dies dem vor Ort tätigen Personal unverzüglich anzuzeigen.

§ 8 Schlussbestimmungen

1. Auf sämtliche Verträge, welche eine von dem B&T Testzentrum GbR angebotene Dienstleistung zum Gegenstand haben, findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in welchem die zu testende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

2. Sofern es sich bei der Person, welche eine der seitens des B&T Testzentrum GbR angebotene Dienstleistung bucht, um einen Kaufmann, eine juristische Person oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Ahlen.

3. Nebenabreden bestehen nicht. Sie bedürfen, ebenso wie jede Änderung des geschlossenen Vertrages, der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann, sofern es sich bei dem Vertragspartner des B&T Testzentrum GbR um einen Kaufmann handelt, seinerseits nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien abbedungen werden.

§ 9 Salvatorische Klausel sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen und im Falle fehlender Regelungen ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck beider Parteien am ehesten entspricht.