Habe ich Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest?
Kostenloser Schnelltest für berechtigte Personen
Für folgende Personen:
- Kinder bis zum 6. Lebensjahr / ab 6. Jahren müssen die u.g. Kriterien gelten
- Schwangere Personen
- aus medizinischen Gründen jetzt oder in den letzten drei Monaten nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können
- sie an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten teilgenommen haben
- Freitestungen nach Infektion
- Personen, die in demselben Haushalt mit einer infizierten Person leben oder gelebt haben
- Personen, die in u.g. Einrichtungen behandelt, betreut, gepflegt werden oder untergebracht sind.
- Personen, die dort behandelte, betreute, gepflegte oder untergebrachte Person besuchen wollen
(Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen (Alten- und Pflegeeinrichtungen), stationären Einrichtungen oder ambulanten Diensten der Eingliederungshilfe, Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern)
- von ambulanten Pflegediensten, ambulanten Hospizdiensten und Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung betreut/gepflegt, behandelt wird
- Pflegepersonen (Privatpersonen, die Angehörige pflegen § 19 SGB XI)
- Personen, die ein persönliches Budget nach §29 SGB IX in Anspruch nehmen und im Rahmen dieses Budgets Beschäftigte / behinderte Menschen
Schnelltest mit 3 Euro Eigenanteil
Für folgende Personen:
- Besuch einer Veranstaltung im Innenraum am gleichen Tag,
- zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung, mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden
- Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts zeigt eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko an
Schnelltest Selbstzahler
Alle nicht von den vorherigen Punkten betroffenen Personen müssen die Kosten in Höhe von 10 Euro für den Schnelltest selbstständig tragen.